Individuelles Lernen
Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht nach seinen individuellen Voraussetzungen, Interessen und Neigungen unterrichtet zu werden.
Alle Schülerinnen und Schüler sollen demnach ihre Möglichkeiten optimal nutzen können, um erfolgreich zu lernen. Deshalb wurde das Ziel der begabungsgerechten individuellen Förderung im Schulgesetz verankert. Angestrebt wird eine Unterrichtsgestaltung, die den individuellen Lern- und Entwicklungsbedingungen stärker als bisher Rechnung trägt. Niedersachsen hat das Anliegen, alle Schülerinnen und Schüler zu fordern und zu fördern, mit der Verpflichtung zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung.