Elternvertretung

Was ist ein Elternvertreter?

Elternvertreter und Schule verstehen sich als Partner im Bildungsprozess.

Er ist das Bindeglied zwischen schulischen Angelegenheiten und der Klassenelternschaft. Dabei unterliegt er der Schweigepflicht.

Pro Klasse werden zwei gleichberechtigte Elternvertreter gewählt. Die Aufgaben werden also geteilt. Dennoch besteht jederzeit die Möglichkeit vom Amt zurückzutreten. Dann werden neue Elternvertreter gewählt. Als Elternvertreter besteht die Möglichkeit weiterer Ämter zu besetzen, wie zum Beispiel Mitglied im Schulvorstand und/oder Vertreter im Stadt-/Kreis-Elternrat zu werden und dadurch Einfluss auf die Schulentwicklung zu nehmen.

Aufgaben eines Elternvertreters

  • Vertretung der allgemeinen Interessen der Elternschaft. Bei individuellen Problemen verweist der Elternvertreter auf den Kommunikationsleitfaden
  • Unterstützung der Elternschaft, die Regeln der Kommunikation einzuhalten und die WhatsApp-Gruppenregeln durchzusetzen. Die folgenden Regeln können auf der Internetseite kopiert und in die Gruppenbeschreibung eingefügt werden:

-Wir schreiben in dieser Gruppe höflich und respektvoll

-Wir tauschen uns über Klassen- und Schulangelegenheiten aus, erinnern uns gegenseitig, fragen nach und bekommen Antworten

-Der Austausch über Hausaufgaben sollte sich in Grenzen halten, denn die Kinder sollen Selbstständigkeit erlernen

-Es wird nicht über persönliche Dinge und Probleme oder einzelne Personen diskutiert. Weder über Kinder, Lehrer, andere Eltern oder Dritte

-Wir teilen hier keine politischen Meinungen, Weltanschauungen oder Werbung

  • Teilnahme an den zweimal im Jahr stattfindenden abendlichen Schulelternrat-Sitzungen (SER)
  • Mitspracherecht und Mitgestaltung des Schulalltags
  • Themenbesprechung- und abstimmung von Elternabenden zusammen mit der Klassenlehrkraft und eventuell Terminabfragen und -vorschläge in der Elternschaft

Aktueller Schulelternratsvorsitz

  1. Janne Bree
  2. Janine Rohlfs
  3. Birte Anft

Dokumente

Flyer für Elternvertreter