Masernschutzgesetz

Bei Masern handelt es sich um eine meldepflichtige hoch ansteckende Krankheit, an der nicht nur
ungeimpfte Personen jeden Alters zunehmend erkranken. Daher trat am 01.03.2020 das
Masernschutzgesetz in Kraft und wurde in das Infektionsschutzgesetz eingepflegt. Alle Kinder und
Jugendliche in Schulen sind daher verpflichtet, ihren gültigen Masernimpfstatus dort nachzuweisen.
Hierzu wird im ersten Schuljahr eine Abfrage durchgeführt, bei der wir Ihre Mithilfe benötigen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/hinweise_zur_masernimpfung/ (Letzter
Zugriff: 11.05.2022)