Was ist ein Elternvertreter?
Elternvertreter und Schule verstehen sich als Partner im Bildungsprozess.
Er ist das Bindeglied zwischen schulischen Angelegenheiten und der Klassenelternschaft. Dabei unterliegt er der Schweigepflicht.
Pro Klasse werden zwei gleichberechtigte Elternvertreter gewählt. Die Aufgaben werden also geteilt. Dennoch besteht jederzeit die Möglichkeit vom Amt zurückzutreten. Dann werden neue Elternvertreter gewählt. Als Elternvertreter besteht die Möglichkeit weiterer Ämter zu besetzen, wie zum Beispiel Mitglied im Schulvorstand und/oder Vertreter im Stadt-/Kreis-Elternrat zu werden und dadurch Einfluss auf die Schulentwicklung zu nehmen.
Aufgaben eines Elternvertreters
- Vertretung der allgemeinen Interessen der Elternschaft. Bei individuellen Problemen verweist der Elternvertreter auf den Kommunikationsleitfaden
- Unterstützung der Elternschaft, die Regeln der Kommunikation einzuhalten und die WhatsApp-Gruppenregeln durchzusetzen. Die folgenden Regeln können auf der Internetseite kopiert und in die Gruppenbeschreibung eingefügt werden:
- Teilnahme an den zweimal im Jahr stattfindenden abendlichen Schulelternrat-Sitzungen (SER)
- Mitspracherecht und Mitgestaltung des Schulalltags
- Themenbesprechung- und abstimmung von Elternabenden zusammen mit der Klassenlehrkraft und eventuell Terminabfragen und -vorschläge in der Elternschaft
Aktueller Schulelternratsvorsitz
- Janne Bree
- Janine Rohlfs
- Birte Anft