Beurlaubung

Familienurlaube finden selbstverständlich innerhalb der Ferienzeiten statt. Sollte es aber einmal einen besonderen Grund geben, so kann eine eintägige Beurlaubung, die nicht an Ferienzeiten angrenzt, vom Klassenlehrer bewilligt werden. In allen anderen Fällen und bei längeren Beurlaubungen stellen Sie bitte über Ihren Klassenlehrer einen Antrag an die Schulleitung.

Sollte Ihr Kind aufgrund eines religiösen Festes fehlen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig der Klassenleitung mit.