Datenschutz
Gem. § 31 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) dürfen Schulen (…) personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schülern und ihrer Erziehungsberechtigten verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule (§ 2), der Fürsorgeaufgaben, zur Erziehung oder Förderung der Schülerinnen und Schüler sowie zur Erforschung oder Entwicklung der Schulqualität erforderlich ist.
Bei der Verarbeitung Ihrer Daten geht unser Kollegium entsprechend sorgsam und vertraulich um.
Etwaige Fragen können Sie per E-Mail an hinschweg.datenschutz@gsahw.de (z. Zt. Fr. Ünlü) richten oder schriftlich im Büro einreichen.