Elternvertreter und Elternrat

Die Wahl zum (Klassen-)Elternvertreter bzw. zur Elternvertreterin und deren VertreterInnen (sowie der Klassenkonferenz), erfolgt im Rahmen des ersten Elternabends des Schuljahres, welcher im Laufe der ersten vier Schulwochen stattfindet. Wahlberechtigt und wählbar sind ausschließlich Erziehungsberechtigte. Pro Kind haben Erziehungsberechtigte nur eine Stimme. Die Elternvertretung wird für zwei Schuljahre gewählt. Die Elternvertreter wählen wiederum die Mitglieder der Fachkonferenzen und des Schulvorstandes. In verschiedenen Fällen kann man jedoch vorzeitig aus dem Amt der Elternvertretung ausscheiden (beispielsweise, wenn man von dem Amt zurücktritt). Als (Klassen-) Elternvertretung stellt man das Bindeglied zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften dar. Die anderen Erziehungsberechtigten erwarten von der Elternvertretung, dass sie u.a. die Interessen der Kinder vertritt. Außerdem werden Aufgaben wie z.B. die Mitorganisation von Klassenfesten etc. übernommen. Zudem stellt die Elternvertretung ein wichtiges Gremium der Schulgemeinschaft dar und ist Ihre Möglichkeit, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen. Als Vorsitzende/r der Klassenelternschaft ist man per Gesetz automatisch Mitglied des Schulelternrates. Dieser setzt sich aus den Klassenvertretern bzw. Vertreterinnen aller Klassen der Schule zusammen und trifft sich mindestens 2 Mal im Jahr.  Auch der Schulelternrat setzt sich alle zwei Jahre neu zusammen. Dies geschieht innerhalb der ersten zwei Monate nach den Sommerferien. Der Schulelternrat bespricht Themen, die die Schule betreffen, nicht aber private Angelegenheiten von Schülerinnen und Schülern sowie des Lehrpersonals.

(Weitere Informationen: http://www.nds-voris.de und https://grundschule-am-hinschweg.de/elternvertretung/)