Fahrräder (Versicherung und Abstellplatz)
Generell sollten die Kinder frühstens ab dem 2. Schuljahr selbstständig mit dem Fahrrad zur
Schule kommen und dann erst, wenn sie sich sicher auf dem Fahrrad und im Straßenverkehr
(geübter Schulweg) bewegen können. Fahrräder werden an den Fahrradständern direkt neben der
Sporthalle angeschlossen, Roller werden vorrangig am Zaun des Schulhofs angeschlossen. Die
Feuerwehrzufahrt ist dabei freizuhalten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf allen direkten
Schulwegen (Schule – Zuhause/Hort etc.) über die GUVH (Gemeinde-Unfallversicherungsverband
Hannover) versichert.
Wir bitten Sie darauf zu achten, dass die Beleuchtung am Fahrrad Ihres Kindes intakt ist und
dass Ihr Kind zum Schutz vor Kopfverletzungen einen Helm trägt. Die SchulSachschadenversicherung haftet für Schäden an Fahrrädern, die auf dem Schulweg oder auf dem
Schulgrundstück entstehen, nur, wenn Sie weiter als 1 km von der Schule entfernt wohnen. Sollten
Sie weiter als 2 km von der Schule entfernt wohnen und Ihr Kind eine kostenlose Fahrkarte für
die Busbeförderung besitzen, kommt die Versicherung nicht für Schäden am Fahrrad auf.