Fernbleiben vom Unterricht

Wir werden bei unentschuldigtem Fernbleiben des Unterrichts die Eltern von der Abwesenheit in Kenntnis setzen, damit diese gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen können.

Sind die Eltern nicht zu erreichen, muss die Schule in Abwägung des Einzelfalls entscheiden, ob es zum Schutz des Kindes notwendig erscheint, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu informieren.

Bitte melden Sie Ihr Kind daher bei Erkrankung bis spätestens 08:30 Uhr telefonisch oder per E-Mail unter hinschweg.abmeldung@gsahw.de im Büro ab.