Handy, Smartphone, Smartwatch etc.

Das Mitbringen von Handys oder Smartphones zur Schule oder gar die Nutzung ist den Kindern nicht gestattet (Stichwörter: Jugendschutz und Datenschutz). In dringenden Fällen wird über das Schulbüro (Sekretariat) telefonisch Kontakt zu den Eltern oder zu einem der hinterlegten und benannten Notfallkontakte aufgenommen. Das Mitführen sogenannter Smartwatches – Uhren, die nicht nur als Schrittzähler und zur Zeitablesung dienen sondern auch eine Anruf-/Abhör- bzw. Monitoringfunktion besitzen – ist verboten.

>„Am 17.11.2017 hat die Bundesnetzagentur den Verkauf derartiger Uhren verboten, weil es sich dabei um verbotene Abhörgeräte handelt.< [1]