Infektionsschutzgesetz
Als Eltern und Sorgeberechtigte sind Sie verpflichtet ansteckende Krankheiten der Schule mitzuteilen.
Hinweis: Die Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte ist Bestandteil dieses Infoheftes.
Die Kenntnisnahme im Anhang muss von Ihnen unterschrieben an die Schule zurückgegeben werden.