Inklusion

In Niedersachsen ist die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt worden. Die inklusive Schule soll den Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen er-möglichen. Menschen mit und ohne Behinderungen haben die gleichen Rechte an einer Regelschule unterrichtet zu werden. In allen Schulen sollen alle Schülerinnen und Schüler zusammen von und miteinander lernen.

Wenn ein besonderer Unterstützungsbedarf festgestellt wurde, nimmt das Kind natürlich weiterhin am normalen Unterricht im festen Klassenverband teil. In den Grundschulen greift dann die „Sonderpädagogische Grundversorgung. Das bedeutet, dass jeder Schule für jede Klasse 2 Unterrichtsstunden pro Woche mit einer Förderschullehrkraft von der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen zugewiesen werden. Wie diese Stunden auf den Stundenplan verteilt werden, ist an jeder Schule unterschiedlich geregelt.

In den Bereichen Hören, Sehen, körperlich-motorische oder emotional-soziale Entwicklung, greifen die Mobilen Dienste (siehe Kontaktdaten im Anhang).