Lehrmittelausleihe

In Niedersachsen erhalten die Kinder die Schulbücher im Ausleihverfahren. Die Bücher, die ausgeliehen werden, verbleiben im Eigentum des Landes Niedersachsen und sind pfleglich zu behandeln. Die Bücher müssen mit einem Klarsichtumschlag versehen werden. Bei Verlust oder Beschädigung muss die Schule Schadensersatz verlangen.

Vor den Sommerferien beantragen die Eltern die Lehrmittelausleihe und überweisen das Geld fristgerecht an die Schule. Von diesem Geld können neue Schulbücher gekauft werden. Sollte Ihr Beitrag zu Beginn des Schuljahres nicht auf dem Konto eingegangen sein, werden die Schulbücher von den Klassenlehrern nicht an Ihr Kind herausgegeben und Sie müssen eigene Bücher anhand der ausgegebenen Bücherliste erwerben.

Für bestimmte Personenkreise ist es möglich, dass Sie von der Gebühr der Lehrmittelausleihe befreit werden. Dann übernimmt das Land Niedersachsen die Ausleihgebühr. Näheres hierzu finden Sie auf den Formularen zur Anmeldung der Schulbuchausleihe.