Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen

Erziehungsmaßnahmen können vom Klassenlehrer oder Fachlehrer verhängt werden. Möglich sind zum Beispiel eine Ermahnung, eine Zusatzaufgabe, eine Entschuldigung, der Ausschluss von der Pause, das Abschreiben der Schulordnung, eine Benachrichtigung der Eltern.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Schulordnung lädt die Schulleitung zu einer Ordnungsmaßnahmenkonferenz ein.