Sportbefreiung

Vom Sportunterricht befreit sind Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht in der Lage sind, am Schulsport teilzunehmen. Bei langfristigen Erkrankungen benötigen wir ein ärztliches Attest, alles andere wird von den Erziehungsberechtigten schriftlich entschuldigt.